Gericht: Kein Recht auf sofortigen Umbau von Gebäuden für Behinderte

Gericht: Kein Recht auf sofortigen Umbau von Gebäuden für Behinderte

Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage eines Rollstuhlfahrers abgewiesen, der sich wegen fehlender Aufzüge und steiler Rampen in öffentlichen Gebäuden diskriminiert fühlte. Der Staat müsse Behinderten zwar den Zugang zu Gebäuden erleichtern, besitze aber Ermessensspielraum, urteilte der EGMR am Dienstag in Straßburg zu dem Fall aus Island. (AZ: 23077/19)

Der Mann aus der Gemeinde Reykjanesbaer war nach einem Unfall von der Brust abwärts gelähmt. Für ein Kunst- und Kulturzentrum und ein Jugendzentrum wollte er Aufzüge in den Gebäuden, Rampen mit einem bestimmten Gefälle sowie in einem Fall eine niedrigere Eingangsschwelle und im anderen Fall einen Behindertenparkplatz durchsetzen. Einem Gutachter zufolge gab es in oder vor den Gebäuden unter anderem Rampen, allerdings mit einem steileren Gefälle, so der EGMR.

Im Prozess berief sich der Kläger auf das Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Privatleben. Der mangelnde Zugang zu den Zentren habe seine persönliche Entwicklung und Beziehungen zu den Mitbürgern behindert.

Der EGMR urteilte, dass die Gemeinde im Rahmen ihres Haushaltes und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes adäquate Maßnahmen für den Zugang von Behinderten getroffen habe. Den Staat zu weiteren unmittelbaren Schritten zu zwingen, wäre daher eine unverhältnismäßige oder unzulässige Belastung.