Teilerfolg für Giordano-Bruno-Stiftung vor Verwaltungsgerichtshof

Teilerfolg für Giordano-Bruno-Stiftung vor Verwaltungsgerichtshof

Stuttgart (epd). Eine Kunstaktion der Giordano-Bruno-Stiftung zum Thema „Religionsfreie Zone auf dem Katholikentag 2022“ darf zwar nicht auf der Stuttgarter Königsstraße beim Kunstmuseum stattfinden. Die Veranstalter müssen auf den ihnen zugewiesenen Stauffenbergplatz ausweichen. Ein Fahrzeug mit den Schriftzügen „Herrgott! Wie kann es sein, dass du ein ganzes Universum erschaffst, aber dein Personal so überhaupt nicht im Griff hast?!“ und „Kirchenstaat? Nein danke. 100 Jahre Verfassungsbruch sind genug - www.schlussmachen.jetzt“ dürfe aber eingesetzt werden, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Freitag in Mannheim (AZ: 1 S 1203/22).

Die Demonstrierenden auf dem Katholikentag dürften entgegen den Vorgaben der Stadt Stuttgart, die dies untersagt hatte, das Promotionsfahrzeug aufstellen, entschied der VGH. Die Versammlungsfreiheit schütze das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters, über die Mittel, mit denen er sein kommunikatives Anliegen zum Ausdruck bringen möchte, frei zu entscheiden.

Auf den Versammlungsort Museumsplatz, auf dem ein Raum von 33 auf elf Meter belegt werden sollte, bestehe jedoch kein Anspruch. Dort würden Fluchtwege vom Stuttgarter Schlossplatz blockiert, auf dem sich während des Katholikentags bis zu 35.000 Menschen aufhalten. Mit dem Stauffenbergplatz habe die Stadt dem Veranstalter für sein kritisches Anliegen einen Ort in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Katholikentag zur Verfügung gestellt, so der VGH.

Die Giordano-Bruno-Stiftung will mit dem Fahrzeug und einer religionskritischen Figurenparade gegen Missstände im Verhältnis des Staates zu den Kirchen demonstrieren. Drei Karikaturen-Großplastiken stellt die Stiftung zu den Themen „Steuergelder für Kirchen- und Katholikentage“, „Staatsleistungen an die beiden großen christlichen Kirchen“ und „Missbrauchsskandal“ auf.

Die Stiftung warf der Stadt vor, ihre Versammlung ins Abseits drängen zu wollen. Ein vorausgegangener Eilantrag des „Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen sexueller Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche“ und der Stiftung gegen die Verlegung vom Museums- auf den Stauffenbergplatz war am Mittwoch zunächst vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt worden (Az.: 5 K 2917/22). Daraufhin legte die Stiftung Beschwerde beim VGH ein.