Hannover, Bremen (epd). Mit Blick auf den Freispruch gegen den Bremer evangelikalen Pastor Olaf Latzel haben sich Kirchenvertreter in Niedersachsen gegen die Diskriminierung queerer Menschen gewandt. Die hannoversche Landeskirche setze sich für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kirchlichen und gesellschaftlichen Leben ein, heißt es in einer am Samstag auf der Frühjahrstagung der Landessynode vorgestellten Stellungnahme der hannoverschen Jugendsynode und Landesbischof Ralf Meister.
Alle Menschen aller geschlechtlichen Identitäten und vielfältiger sexuellen Orientierungen seien in der Kirche willkommen, hieß es weiter. Gleichwohl müsse die Landeskirche mehr tun, um auch für Menschen aus der queeren Community einladend zu sein.
Das Bremer Landgericht hatte den umstrittenen Pastor Latzel am Freitag vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Dabei ging es um Äußerungen zur Homosexualität (AZ: 51 NS 225 JS 26577/20, 10/21).
Zuvor hatte der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit Bedauern für den Freispruch Latzels geäußert. „Das Gericht hat einen weiten Rahmen für die Meinungsfreiheit gezogen. Das ist zu akzeptieren“, sagte der Bischof am Rande der in Oldenburg tagenden Synode seiner Kirche: „Dennoch heiße ich die Äußerungen von Pastor Latzel nicht gut.“ Latzels Äußerungen entsprächen nicht dem christlichen Welt- und Menschenbild, unterstrich Adomeit.
Latzel hatte im Oktober in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“. Eine Tonaufnahme davon war im März des Folgejahres mit Zustimmung des Pastors auf dem Youtube-Kanal des Theologen veröffentlicht worden.
Unklar ist, wie ein Disziplinarverfahren ausgeht, das die Bremische Evangelische Kirche gegen Latzel angestrengt hat und das unabhängig vom Urteil läuft. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichtes ruht das Verfahren. Bremens leitender evangelischer Theologe Bernd Kuschnerus sagte dazu: „Es ist unstrittig, dass nach dienstrechtlicher Einschätzung Ausgrenzung und Verunglimpfung von Personen durch einen Pfarrer nicht tragbar sind.“