Berlin (epd). Anders als die Landkreise sieht das Bundesarbeitsministerium keine Probleme bei der Ausstellung von Sozialhilfe-Bescheinigungen für Ukrainerinnen und Ukrainer. Ab Juni stünden ausreichend Vordrucke zur Verfügung, teilte das Ministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag mit. Die sogenannten Fiktionsbescheinigungen werden unter anderem zur Beantragung von Hartz-IV-Leistungen beim Jobcenter benötigt und müssen auf speziellen Vordrucken ausgestellt werden. Die Landkreise befürchteten die Probleme, weil die Bundesdruckerei jene Vordrucke momentan nicht liefern könne.
Das weist das Bundesarbeitsministerium zurück. Auch würden bis Ende Oktober Bescheinigungen anerkannt, die nicht dem vorgeschriebenen Format entsprächen. Voraussetzung für die Anerkennung sei allerdings, dass die Bescheinigungen vor dem 31. März 2022 ausgestellt wurden und die gleichen Informationen wie der gesetzlich vorgesehene Vordruck enthalten.
Nach Plänen der Bundesregierung sollen Ukraine-Flüchtlinge ab Juni von den Jobcentern Leistungen der staatlichen Grundsicherung erhalten, wenn ihnen ein Aufenthaltstitel erteilt oder eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde. Aktuell erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die geringer sind, weshalb die Landkreise mit einer hohen Zahl von Anträgen rechnen.