Berlin (epd). Die Diakonie hält Hilfe beim Suizid nur in Ausnahmen in ihren eigenen Einrichtungen für möglich. „Der assistierte Suizid kann und darf - über den besonderen Ausnahmefall hinaus - nicht zur Regel werden“, schreibt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie in einer am Mittwoch veröffentlichten Orientierungshilfe. Darin schließt der evangelische Wohlfahrtsverband - anders als die katholische Caritas - diese Form der Sterbehilfe nicht komplett aus, betont aber auch die Grenzen für kirchliche Häuser und deren Mitarbeiter.
So schreibt Lilie weiter, der assistierte Suizid sei „keine allgemeine Dienstleistung“ und gehöre „nicht zum Leistungsspektrum diakonischer Dienste und Einrichtungen“. Assistenz beim Suizid eines Menschen zu leisten, gehöre zudem auch nicht zum Aufgabenspektrum von Mitarbeitern in diakonischen Diensten und Einrichtungen. Sie seien weder an der Organisation noch der Durchführung des Suizids beteiligt.
Die Stellungnahme sieht sie aber in Ausnahmen als Begleiter oder Begleiterin eines Menschen, der sich zur Selbsttötung entschließt. Auch in diesen Situationen komme es darauf an, in Beziehung zu bleiben, schreibt Lilie. Gleichzeitig unterstreicht die Stellungnahme, dass diese Form der Begleitung freiwillig ist und Mitarbeiter der Diakonie nicht für den Suizid werben sollten.
Die Orientierungshilfe ist vorläufiger Schlusspunkt einer langen Diskussion innerhalb der Diakonie, die Lilie selbst angestoßen hatte. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt und das Recht auf selbstbestimmtes Sterben betont hatte, forderte Lilie, auch in kirchlichen Einrichtungen diese Form der Sterbehilfe nicht gänzlich auszuschließen. In der evangelischen Kirche stieß er damit auch auf Protest.
Die Orientierungshilfe der Diakonie soll für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unterstützung sein, wenn sie selbst etwa in einem Pflegeheim von Bewohnern vor die Gewissensentscheidung gestellt werden. Das Papier versucht zudem, rechtliche Fragen zu erläutern. Ob und wie die Suizidassistenz neu geregelt wird, ist noch offen. Am Mittwoch findet dazu eine erste Orientierungsdebatte im Bundestag statt. In der Debatte macht sich die Diakonie gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auch für ein Präventionsgesetz stark, das Suizide möglichst verhindert.
Bei der Suizidassistenz wird einem Sterbewilligen ein tödlich wirkendes Mittel überlassen. Er muss es aber selbst einnehmen. Würde es verabreicht, wäre dies Tötung auf Verlangen. Sie steht in Deutschland weiter unter Strafe.