Bonn (epd). Die Frauenorganisation der Vereinten Nationen in Deutschland, UN Women, mahnt eine gesetzliche Quotenregelung in Parteien und Parlamenten an. Mehr als 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts hätten es die Parteien nicht geschafft, dass Frauen angemessen in den Parlamenten vertreten seien, kritisierte die Vorsitzende Elke Ferner am Montag in Bonn. „Wenn nicht noch einmal 100 Jahre vergehen sollen, muss der Gesetzgeber jetzt wirksame Regelungen beschließen.“ Ferner nahm als Sachverständige des Deutschen Frauenrats an der vierten Sitzung der Kommission zur Reform des Wahlrechts teil.
Verbindliche Quoten in den Parteien bewirkten eine stärkere Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen der Parteien und in den Parlamenten, so Ferner. Bei den Parteien ohne verbindliche Quotenregelung stagniere der Frauenanteil in den Parlamenten seit Jahren oder er sinke sogar.
Im Deutschen Bundestag lag der Frauenanteil noch nie über 35 Prozent, bei der NRW-Wahl am Sonntag ziehen die CDU mit nur 18,4 Prozent und die FDP mit 16,7 Prozent Frauen in den Landtag ein, wie Ferner erläuterte: „Das ist völlig aus der Zeit gefallen.“ Je mehr Frauen an politischen Entscheidungen beteiligt seien, umso stärker könnten sie aktiv Einfluss nehmen, um bestehende Benachteiligungen abzubauen oder Verschlechterungen zu verhindern.
Für entsprechende gesetzliche Regelungen genüge eine Änderung des Wahlrechts, erklärte die Vorsitzende von UN Women in Deutschland. Ein Eingriff in die Satzungsautonomie der Parteien sei nicht notwendig. Das Grundgesetz, die UN-Frauenrechtskonvention sowie der Vertrag über die Europäische Union und die EU-Grundrechtscharta rechtfertigten einen solchen Eingriff in die Wahlrechtsgrundsätze und die Parteienfreiheit. Welche Paritätsregelungen mit dem Grundgesetz konform seien, könne nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.