Mainz (epd). Das rheinland-pfälzische Justizministerium lehnt es weiter ab, Auskünfte zu möglichen Erkenntnissen über die Rolle des Militärstützpunktes Ramstein bei völkerrechtswidrigen Kampfdrohnen-Einsätzen zu erteilen. Am Donnerstag verhandelte das Mainzer Verwaltungsgericht eine Klage des Friedensaktivisten Hermann Theisen, der im Zusammenhang mit Drohnenmorden zuvor bereits erfolglos Strafanzeigen gestellt hatte. Eine Auskunftsanfrage nach dem rheinland-pfälzischen Landestransparenzgesetz hatte das Justizministerium abschlägig beschieden.
Theisen hatte selbst auf die Frage keine Antwort erhalten, ob das Ministerium als Dienstaufsicht der Strafverfolgungsbehörden sich jemals mit der Drohnen-Thematik befasst habe und ob die Staatsanwaltschaften je aufgefordert worden seien, den Sachverhalt aufzuklären. Den Antrag habe er gestellt, weil er den Eindruck gehabt habe, den Strafanzeigen werde nicht wirklich nachgegangen. „Man läuft gegen eine Wand, und da war es für mich naheliegend, beim Ministerium selbst nachzufragen“, sagte der Rüstungsgegner dem Evangelischen Pressedienst (epd).
In der mündlichen Verhandlung in Mainz hatte Theisen zuvor sein Unverständnis darüber geäußert, dass die rheinland-pfälzischen Behörden kaum Interesse an der Bedeutung von Ramstein für den US-Drohnenkrieg zeigten. Er zog Parallelen zu dem Koblenzer Folter-Prozess, bei dem es unter Anwendung des Weltrechtsprinzips gelungen sei, einen Ex-Offizier des syrischen Geheimdienstes wegen seiner Verstrickung in schwere Verbrechen des Assad-Regimes zu lebenslanger Haft zu verurteilen.
Das Justizministerium argumentierte unter anderem, die eingeforderten Informationen könnten nicht bereitgestellt werden, weil sie sich auf ein Ermittlungsverfahren bezogen hätten, das zum Zeitpunkt der Anfrage allerdings bereits eingestellt war. Außerdem könnten im Landestransparenzgesetz aufgeführte Ausschlussgründe wie der Schutz von Staatsgeheimnissen einer Beantwortung entgegenstehen. Für die Kontakte zu den US-Streitkräften sei außerdem das Mainzer Innenministerium zuständig. Eine Entscheidung fällte das Gericht am Donnerstag zunächst noch nicht.
Gegner der amerikanischen Drohneneinsätze kritisieren seit Jahren, dass der amerikanische Luftwaffenstützpunkt bei Kaiserslautern für die Steuerung von Kampfdrohnen in verschiedenen Konfliktregionen der Welt eine Schlüsselrolle spielt. Ohne die Satelliten-Relaisstation in Ramstein könnten den Kritikern zufolge keine Steuerungsbefehle aus den USA in die Zielregionen übermittelt werden. Im Zuge des sogenannten Kriegs gegen den Terror sind durch Kampfdrohnen in den vergangenen Jahren vermutlich Tausende Zivilisten getötet worden.