Zeitweiliges "Boofen"-Übernachtungsverbot in der Sächsischen Schweiz

Zeitweiliges "Boofen"-Übernachtungsverbot in der Sächsischen Schweiz

Dresden, Bad Schandau (epd). Zum Schutz der Natur schränkt die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz das beliebte Übernachten zwischen den Sandsteinfelsen im Freien ein. Demnach gilt zwischen dem 20. Mai und dem 15. Juni für die sogenannten Boofen im Nationalpark ein komplettes Übernachtungsverbot, teilte die Nationalparkverwaltung am Dienstag in Bad Schandau mit. In den nächsten Jahren sollen jährlich jeweils Karenzzeiten vom 1. Februar bis 15. Juni eingehalten werden.

In der übrigen Zeit des Jahres ist das Übernachten in den zugelassenen 58 „Boofen“- zumeist Höhlen oder Felsvorsprünge - in Verbindung mit dem Klettersport auch weiterhin erlaubt. Mit dem zeitweiligen Verbot will die Nationalparkverwaltung nach eigenen Angaben ein weiteres Absinken der Brutvogelzahlen vor allem bei Wanderfalken aufhalten. Auch für weitere Tierarten im Nationalpark soll eine störungsarme Aufzucht ihrer Jungtiere ermöglicht werden.

Grundsätzliches Ziel sei eine Beruhigung der sensiblen Natur in der Sächsischen Schweiz, hieß es. Die Regelung ist zunächst bis 2025 befristet. In den nächsten drei Jahren werde das Projekt von Umwelt- und Sportverbänden begleitet.

Die Sächsische Schweiz ist laut Verwaltung der einzige Nationalpark in Deutschland, in dem eine eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist. Damit wird eine Tradition der Bergsteiger berücksichtigt.

Der umgangssprachliche Begriff „Boofen“ ist vom sächsischen „Pofen“ - tiefer und fester Schlaf - abgeleitet. In der Vergangenheit hatte das Übernachten im Nationalpark stark zugenommen. Dabei kam es zu Ruhestörungen und Umweltverschmutzung.