Emden (epd). Die Evangelisch-reformierte Kirche hat ihr Gesetz zum Schutz vor sexueller Gewalt nachgeschärft. Das bisherige Kirchengesetz aus dem Jahr 2012 trete nach heutigem Verständnis dem Täterschutz nicht wirksam genug entgegen, sagte Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden am Freitag vor der in Emden tagenden Synode: „Wir alle müssen unser Bewusstsein verändern und unseren Blick schärfen. Wir müssen selbstkritisch - und auch tief traurig - anerkennen, dass ist und sein kann, was nicht sein darf.“
Sexualisierte Gewalt wachse in Systemen des Schweigens und Wegschauens, sagte Bei der Wieden. Dies schütze die Täter und verunsichere die Opfer. Gerade in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen seien die Täter oft genau dadurch geschützt, weil der Missbrauch den Tätern oder Täterinnen aufgrund ihres kirchlichen Amtes nicht zugetraut und deshalb den Opfern nicht geglaubt werde.
Das neue Gesetz solle die Prävention stärken und das Vorgehen schon im Verdachtsfall klären, erläuterte der kirchliche Chefjurist Helge Johr. Dazu beschloss die reformierte Kirche eine neue Personalstelle, um Kirchengemeinden und Synodalverbände zu beraten und zu unterstützen. Die bundesweit neun Synodalverbände müssen künftig Missbrauchsbeauftragte benennen. Außerdem sind alle kirchlichen Einrichtungen verpflichtet, eigene Präventionskonzepte zu entwickeln.
Weiter müssen kirchlich Beschäftigte, einschließlich Pastorinnen und Pastoren, regelmäßig Fortbildungen zum Thema absolvieren. Johr betonte, dass schon Verdachtsfälle zwingend der Kirchenleitung und der Staatsanwaltschaft gemeldet werden müssen. Sollte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren, etwa wegen Verjährung, einstellen, sei es trotzdem im Rahmen des kirchlichen Disziplinarrechts möglich, Täter zu belangen. Das Strafmaß reiche von der Ermahnung über Bußgelder bis zur Entfernung aus dem Dienst.
Zur Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer gehören rund 165.400 Mitglieder in 143 Gemeinden zwischen Ostfriesland und dem Allgäu.