Verbraucherinitiative begrüßt Urteil zu Sozialbestattungen

Verbraucherinitiative begrüßt Urteil zu Sozialbestattungen

Königswinter (epd). Die Verbraucherinitiative für Bestattungskultur Aeternitas hat ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe zur Übernahme von Kosten für eine Sozialbestattung begrüßt. Normalerweise erstatteten die Sozialbehörden nur die Kosten für ein günstiges Reihengrab und nicht für ein Wahlgrab, sagte Alexander Helbach vom Verein Aeternitas am Donnerstag in Königswinter dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Gericht hatte in einem Urteil vom März, das nun veröffentlicht wurde, aber entschieden, dass die zuständige Behörde die Kosten für die Bestattung in einem Familiengrab tragen muss und damit dem individuellen Fall Rechnung tragen muss, sagte Helbach.

In dem Urteil (AZ: S 2 SO 2888/20) gab das Sozialgericht Karlsruhe einer Klägerin Recht, die ihren Vater im Rahmen einer Sozialbestattung in einem Urnenwahlgrab hat beisetzen lassen. Anders als die zuständige Behörde hielt das Gericht die Kosten für angemessen.

In dem Familiengrab war zuvor bereits die Asche der Mutter der Klägerin beigesetzt worden. Der Vater hatte die entsprechende Grabstelle damals selbst ausgesucht und den Angaben zufolge für sich eine Beisetzung im gemeinsamen Grab gewünscht. Das Gericht verwies darauf, dass dieser unbestrittene Wunsch des Vaters abgeleitet aus Artikel 1 des Grundgesetzes auch postmortal geschützt werden müsse. Darüber hinaus verweise das Grundgesetz in Artikel 6 auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie. Somit sei die Beisetzung in der vorhandenen Familiengrabstätte als angemessener Wunsch im Rahmen der Sozialgesetzgebung zu beurteilen.

Darüber hinaus stellte das Sozialgericht klar, dass eine Abgeltung der Bestattungskosten auf Grund pauschal ermittelter Vergütungssätze nicht zulässig ist. Maßstab sei vielmehr das, was unter Berücksichtigung der angemessenen Wünsche bei Beziehern unterer oder mittlerer Einkommen ortsüblich aufgewendet werde. Dabei sei den angemessenen Wünschen der Bestattungspflichtigen und der Verstorbenen Rechnung zu tragen. Ob die zuständige Behörde Widerspruch einlegt, sei noch offen, so Aeternitas-Sprecher Helbach.