Berliner Polizei will freie Berichterstattung auf Demos gewährleisten

Berliner Polizei will freie Berichterstattung auf Demos gewährleisten

Berlin (epd). Die Berliner Polizeiführung will auch künftig die freie Berichterstattung von Demonstrationen gewährleisten. Das Ausüben der Pressefreiheit durch Medienvertreter könne niemals als Störfall betrachtet werden, sagte der Sprecher der Berliner Polizei, Thilo Cablitz, am Freitag in Berlin. Hintergrund sind Vorgaben des seit Februar 2021 gültigen Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes.

Unter anderem darf demnach die Versammlungsleitung Personen ausschließen, „die die Ordnung der Versammlung erheblich stören“ (Paragraf 7). Mit dieser Begründung war in der vergangenen Woche in Berlin auf einer antiisraelischen Demonstration ein Medienvertreter vom Veranstalter mit Hilfe der Polizei ausgeschlossen und damit bei der Berichterstattung behindert worden.

Cablitz betonte, sollte der Veranstalter eine Person von einer Versammlung ausschließen wollen, folge auch eine eigenständige Prüfung durch die Einsatzleitung der Polizei. Zum konkreten Vorfall am vergangenen Wochenende wollte Cablitz sich wegen fehlender Detailkenntnisse nicht äußern.

Zugleich bestätigte er aber, dass auf Grund des Versammlungsfreiheitsgesetzes im konkreten Fall jeweils eine Abwägung zwischen den von der Verfassung geschützten Rechtsgütern der Versammlungs- und der Pressefreiheit nötig sei. Die Polizeiführung stehe deshalb im Austausch mit der Senatsinnenverwaltung, um Rechtssicherheit herzustellen, so Cablitz.