Stade, Harsefeld (epd). Die Staatsanwaltschaft Stade hat ein Ermittlungsverfahren gegen vier Polizeibeamte wegen des Verdachts des Totschlags mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Hintergrund des Verfahrens ist ein Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch in einer Flüchtlingsunterkunft in Harsefeld bei Hamburg am 3. Oktober vergangenen Jahres, bei dem ein 20-jähriger Asylsuchender aus dem Sudan ums Leben gekommen war, wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte.
Laut Ermittlungen hatte sich der junge Sudanese mit einem Messer bewaffnet, als die Polizeibeamten die Unterkunft betraten. Die Einsatzkräfte hätten ihn laut und unmissverständlich aufgefordert, das Messer wegzulegen. Sie hätten ihm den Schusswaffengebrauch angedroht, falls er dem nicht nachkomme.
Anstatt jedoch das Messer wegzulegen, sei der stark alkoholisierte Mann brüllend und mit dem auf die Beamten gerichteten Messer auf die Polizisten zu gerannt, hieß es. Daraufhin seien 13 Schüsse auf den Angreifer abgegeben worden. Er sei elf Mal getroffen worden und noch am Einsatzort gestorben.
„Rechtlich sind alle Schüsse für die angegriffenen Polizeibeamten als Notwehr und für einen aus der angrenzenden Küche schießenden Polizeibeamten als sogenannte Nothilfe gerechtfertigt gewesen“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es sei den Polizeibeamten in der konkreten Situation nicht zuzumuten gewesen, den Angriff auf eine andere Weise abzuwehren. Die Angehörigen können gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle einlegen.