Sachsenhausen-Prozess verzögert sich wegen Erkrankung des Angeklagten

Sachsenhausen-Prozess verzögert sich wegen Erkrankung des Angeklagten

Brandenburg an der Havel (epd). Der NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen verzögert sich wegen einer Erkrankung des 101-jährigen Angeklagten. Die für Donnerstag und Freitag dieser Woche geplanten Verhandlungstermine in Brandenburg an der Havel seien aufgehoben worden, sagte die Sprecherin des Landgerichts Neuruppin, Iris le Claire, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag. Die Staatsanwaltschaft wirft Josef S. Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen vor. (AZ: 11 Ks 4/21)

Fünf auf Antrag der Verteidigung vom Gericht als Zeugen geladene frühere SS-Wachmänner werden zudem in dem Verfahren nicht aussagen. Einer der Zeugen sei bereits verstorben, drei seien aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht zu einer Zeugenaussage fähig, sagte Le Claire. Ein weiterer benannter Zeuge habe sich auf ein Aussageverweigerungsrecht wegen der gegen ihn laufenden Ermittlungen berufen.

Die nächsten Verhandlungstermine sind für den 28. und 29. April anberaumt. Falls es keine weiteren Verzögerungen etwa durch weitere Anträge der Verteidigung gibt, könnten dann die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertretern und Verteidigung folgen. Ein Urteil könnte im Mai verkündet werden.

Der Angeklagte war den Ermittlungen zufolge in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 SS-Wachmann in Sachsenhausen. Der in Litauen geborene Baltendeutsche, der nach dem Krieg in der DDR lebte, bestreitet dies. Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.