Berlin (epd). Die Häuser der Bundesregierung gehen unterschiedlich mit den geänderten Corona-Regeln um. Bislang verabschiedet sich nur das Kanzleramt von der Maskenpflicht, wie das Bundespresseamt am Montag mitteilte. Dort würden die Abstands- und Hygieneregeln „bis auf die Maskentragepflicht“ aufrechterhalten. Das Tragen von Masken werde weiter „dringend“ empfohlen, aber nicht mehr vorgeschrieben. Viele Ministerien behalten dagegen die Maskenpflicht sowie teilweise auch die 3G-Regelung bei. Das bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zugang zu den Gebäuden und Liegenschaften erhalten.
Die Häuser von Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfinanzminister Christian Lindner (beide FDP) prüfen nach eigenen Angaben noch, wie sie mit den neuen Regelungen umgehen. Die Liberalen hatten sich für eine Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen eingesetzt. Im Haus von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bleibt die Maskenpflicht den Angaben zufolge zunächst bestehen.
Spätestens seit Sonntag gilt nach der von vielen Ländern noch genutzten Übergangsfrist überall in Deutschland das neue Infektionsschutzgesetz, nachdem vonseiten des Bundes nur noch Basisschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Auch die Maskenpflicht entfällt damit in vielen Bereichen. Die Länder können schärfere Maßnahmen beschließen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Nur wenige machen bislang aber davon Gebrauch.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der das Tragen von Masken angesichts der weiter hohen Corona-Infektionszahlen empfiehlt, behält für sein Haus nach eigenen Angaben die alten Regeln bei. Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske gelte weiter in allen Dienstgebäuden „uneingeschränkt auf allen Verkehrsflächen und in allen Räumen“. Eine Ausnahme gelte nur, wenn sich jemand allein in einem Raum aufhalte. Das Bundesgesundheitsministerium zählt damit zu den Häusern mit den strengsten Schutzmaßnahmen.