Landgericht Berlin verurteilt 93-jährige Holocaust-Leugnerin

Landgericht Berlin verurteilt 93-jährige Holocaust-Leugnerin

Berlin (epd). Das Landgericht Berlin hat am Freitag eine 93-jährige Holocaust-Leugnerin wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Es bestätigte nach Angaben der Berliner Strafgerichte zwei Urteile des Amtsgerichts Tiergarten von 2017 und 2020. (AZ: 560 Ns 9/18)

Das Landgericht hatte die beiden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung miteinander verbunden. Die Kammer sah es nach dreitägiger Hauptverhandlung ebenfalls als erwiesen an, dass sich Ursula H.-W. wegen Volksverhetzung strafbar gemacht habe. In dem einen Fall habe sie am 30. Januar 2016 vor zahlreichen Zuhörern im Rahmen einer öffentlichen Vortragsveranstaltung und in dem anderen Fall in einem 2018 veröffentlichten Interview behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe.

Die Kammer kam den Angaben zufolge nach Abwägung aller für und gegen die Angeklagte sprechenden Gesichtspunkte zu dem Ergebnis, dass eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr tat- und schuldangemessen sei. Die Vollstreckung der Strafe habe trotz des hohen Alters der inzwischen 93-Jährigen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, weil sie auch in der Berufungshauptverhandlung keinerlei Einsicht oder Haltungsänderung gezeigt habe, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verurteilte kann in Revision gehen.