Neues Leitungsmodell für Kirchengemeinden

Gemeindemitglieder bei der Arbeit am Tisch
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Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Leitungsorgan soll künftig nur noch die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche in Deutschland sein.
Pilotprojekt in Westfalen
Neues Leitungsmodell für Kirchengemeinden
Die Evangelische Kirche von Westfalen will bei der Leitung der Kirchengemeinden neue Wege gehen. Die Gemeinden sollen nicht mehr nur von Presbyterien geleitet werden können, sondern alternativ auch von einer kleinen Gruppe von drei bis zehn Menschen.

Das Landeskirchenparlament beschloss am Mittwoch in Bielefeld ein Gesetz, nach dem bis zu zehn Prozent der 431 westfälischen Gemeinden dieses Modell vom kommenden Jahr an ausprobieren können, bis es möglicherweise dauerhaft und flächendeckend etabliert wird.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im neuen Leitungsorgan soll nur noch die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sein - man muss also nicht unbedingt der Gemeinde angehören. Mehrere Kirchengemeinden können auch ein gemeinsames Leitungsorgan bilden, zudem ist die Mitgliedschaft in mehreren Gemeindeleitungen möglich.

Pfarrerinnen und Pfarrer sind in den Gemeinden, die bei der Erprobung mitmachen, nicht mehr von Amts wegen in der Gemeindeleitung. Diese kann auch rein ehrenamtlich besetzt sein. Die Pfarrpersonen könnten sich also bei einem Verzicht auf Mitgliedschaft in der Leitung auf andere Aufgaben konzentrieren. Hintergrund ist auch ein Mangel an theologischem Nachwuchs.

Die Neuerung wird in Zeiten sinkender Mitgliederzahlen als Chance gesehen, Leitungsgremien zu verkleinern oder für mehrere Kirchengemeinden zusammenzulegen und so Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Für die Presbyterien ist es zudem immer schwerer, genügend ehrenamtliche Mitglieder zu finden. Das Modell soll ferner verlässliche Regelungen für sogenannte Interprofessionelle Teams erleichtern, bei denen Pfarrleute mit anderen Berufsgruppen wie Gemeindepädagogen zusammenarbeiten, die auch pfarramtliche Aufgaben übernehmen.

Die Einsetzung der neuen Gemeindeleitungen kann durch eine Wahl oder durch Berufung erfolgen. Die Erfahrungen mit dem alternativen Modell sollen während der Erprobung, die bis Ende 2032 befristet ist, evaluiert und gegebenenfalls dauerhaft umgesetzt werden.