Magdeburg (epd). Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern dringen auf eine stärkere Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte alle Vertragsstaaten, Maßnahmen für deren gleichberechtigte Teilhabe zu ergreifen, heißt es in einer am Freitag in Magdeburg beschlossenen Erklärung. Barrierefreiheit sei das „grundlegende Gestaltungsprinzip zur Gewährleistung der gleichberechtigten und wirksamen Teilhabe“.
Die Beauftragten rufen dazu auf, Inklusion bei sportlichen Wettbewerben umzusetzen - bis hin zu Olympischen Spielen, Paralympics und Special Olympics. Überdies seien umfassende Barrierefreiheit in allen Sportstätten und die Gewährleistung notwendiger Mobilität und Assistenzleistungen erforderlich.
Barrieren an Orten des Kulturlebens seien ab- und weitere barrierefreie Kunstangebote auszubauen, fordern die Behindertenbeauftragten. Kommunikationsangebote etwa in Museen mit leichter Sprache und Brailleschrift müssten verbessert werden. Der Zugang zu Kulturinstitutionen müsse durch sozial gerechte Eintrittspreise erleichtert werden.
Im Tourismus ist nach Auffassung der Behindertenbeauftragten eine verbindliche gesetzliche Verpflichtung zur umfassenden Barrierefreiheit touristischer Angebote und Dienstleistungen privater Anbieter nötig. Dafür müsse das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungs-Gesetz entsprechend angepasst werden, hieß es. Barrierefreiheit sei ein Qualitätsmerkmal und diene als Markenzeichen des zeitgemäßen Tourismus in Deutschland.