Högel-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Vorsitzenden Richter

Högel-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Vorsitzenden Richter

Oldenburg (epd). Im Prozess gegen sieben ehemalige Vorgesetzte des Patientenmörders Niels Högel haben am Freitag deren Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Sebastian Bührmann gestellt. Bührmann habe bei der Befragung des Zeugen Högel seine Überzeugung deutlich gemacht, Högel habe im Klinikum Oldenburg getötet. Damit sei der Richter voreingenommen. Über den Antrag wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Der Prozess wird am 7. April fortgesetzt (AZ: 5 Ks 20/16).

Bührmann selbst hatte zum Prozessauftakt am 17. Februar betont, dass „alle Uhren auf null zurückgestellt werden“. Zwar sei Högel für seine Taten rechtskräftig verurteilt, doch spiele das für den neuen Prozess keine Rolle. „Wir müssen in diesem Verfahren erneut offen ermitteln, ob und wen Högel getötet hat“, sagte er. Und auch, welche Rolle die Angeklagten dabei spielten.

Högel steht gegen seine früheren Vorgesetzten als Zeuge vor Gericht. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätten sie die Mordtaten Högels mit an „Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ verhindern können. Allen Angeklagten sei von bestimmten Zeitpunkten an klar gewesen, dass von Högel eine Gefahr für die Patienten ausgehe. Zur Verhandlung stehen drei Tötungsdelikte in einer Klinik in Oldenburg und fünf in Delmenhorst.

Unter den Angeklagten sind Ärzte, Verantwortliche aus der Pflege und ein früherer Geschäftsführer. Ihnen wird Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Der Ex-Krankenpfleger Högel war am 6. Juni 2019 vom Oldenburger Landgericht zu einer lebenslangen Haft wegen 85 Morden verurteilt worden. Bereits 2015 war er wegen weiterer Tötungen verurteilt worden. Er hatte Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie anschließend reanimieren zu können. So wollte er als Lebensretter glänzen.