Gericht: Geldautomat darf in Wohnhaus bleiben

Gericht: Geldautomat darf in Wohnhaus bleiben

Düsseldorf, Ratingen (epd). Der Geldautomat in einem Mehrfamilienhaus in Ratingen muss nicht entfernt werden. Mit seinem Urteil für einen Verbleib des Automaten als Teil einer Bankfiliale in dem Gebäude bestätigte der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Montag ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Das Urteil ist rechtskräftig. (AZ: I-9 U 25/21)

Die Bewohner des Mehrfamilienhauses in Ratingen hatten die Sorge geäußert, dass der Geldautomat der Bankfiliale im Erdgeschoss ihres Hauses gesprengt werden könnte, wie das Gericht erläuterte. Sie verwiesen auf Medienberichte über derartige Fälle.

Doch die Richter machten in ihrem Berufungsurteil deutlich, dass die Eigentümergemeinschaft mit dem Betrieb einer Bankfiliale auch das Aufstellen eines Geldautomaten genehmigt habe. Eine Änderung der Benutzungsregeln ihrer Immobilie könnten die Eigentümer aber nur einstimmig beschließen, was nicht geschehen sei. Die bloß abstrakte Gefahr eines Zugriffsversuchs durch Kriminelle genüge nicht, um der Mieterin einer Teileigentumseinheit, in diesem Fall einem Geldinstitut, die genehmigte Nutzung zu untersagen.