Gericht: Musikalischer Protest im Tagebau kein Hausfriedensbruch

Gericht: Musikalischer Protest im Tagebau kein Hausfriedensbruch

Mönchengladbach (epd). Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt hat am Montag drei Klima-Aktivisten, die im August in den Tagebau Garzweiler eingedrungen waren, vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Die Taten seien laut den Urteilen „in diesem Einzelfall“ gerechtfertigt gewesen, weil die Angeklagten friedlich ihre Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ausgeübt hätten, sagte der Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach, Justus Waßenberg, dem Evangelischen Pressedienst (epd). (AZ: 21 Cs 69/22, 21 Cs 56/22 und 21 Cs 111/22)

Die Musiker-Initiative „Lebenslaute“, der die Angeklagten angehören, erklärte, die Urteile seien „für alle an Klimagerechtigkeit interessierten und für sie kämpfenden Menschen ein Grund zur Freude“. Die drei Aktivisten hatten mit mehr als 50 weiteren Personen auf dem Tagebau-Gelände des Energiekonzerns RWE mit Musik, Gesang und Tanz gegen die weitere Verstromung von Braunkohle protestiert und den sofortigen Stopp des Kohleabbaus gefordert. Nach mehrmaliger Aufforderung durch die Polizei war die Konzert-Aktion beendet worden. RWE als Betreiber des Tagesbaus hatte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt.

Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs sei durch das Betreten des RWE-Geländes zwar grundsätzlich erfüllt, erläuterte der Gerichtssprecher. Wegen der „unmittelbaren Wahrnehmung von Grundrechten“ sei dies im Ausnahmefall jedoch nicht rechtswidrig, und das Interesse des Unternehmens habe zurückzustehen.

Bei den Angeklagten - zwei Frauen und ein Mann - handele es sich nicht um „militante Aktivisten“, erläuterte Waßenberg. Sie hätten musikalisch protestieren und dann von vornherein das Areal wieder verlassen wollen. Der Betriebsablauf oder Mitarbeiter von RWE seien durch die Musizierenden nicht gefährdet gewesen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Initiative „Lebenslaute“ wies darauf hin, dass aufgrund der RWE-Anzeige mindestens 30 Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Aktivisten in Gang gesetzt worden seien. Viele der Beschuldigten hätten die Möglichkeit genutzt, gegen Zahlung eines bestimmten Betrags ihre Verfahren einstellen zu lassen. Die drei Personen, die nun vor Gericht standen, hätten davon nicht Gebrauch machen wollen.