Gericht: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Köln (epd). Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstagabend nach fast zehnstündiger mündlicher Verhandlung (AZ: 13 K 326/21). Das Bundesamt dürfe die Einstufung als Verdachtsfall auch öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen.
Die Richter wiesen damit eine Klage der Partei gegen die Bundesrepublik Deutschland ab. Insgesamt verkündete das Gericht Urteile in vier Verfahren, in zwei von ihnen war die AfD teilweise erfolgreich.