Gießen (epd). Eine Aktivistin, die sich bei einer Protestaktion gegen den Ausbau der A 49 von einer Autobahnbrücke abseilte, muss die Kosten für den Polizeieinsatz tragen. Das Verwaltungsgericht Gießen wies die Klage der Frau gegen den Kostenbescheid ab, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Land hatte für den Einsatz knapp 13.400 Euro geltend gemacht (Urteil vom 4. März 2022, AZ: 4 K 2855/21.GI).
Die Aktivistin hatte sich laut Gericht im Oktober 2020 gemeinsam mit zwei weiteren Menschen an einer Brücke über der A 3 am Autobahnkreuz Wiesbaden und Niedernhausen abgeseilt. Spezialeinsatzkräfte der Polizei holten die Aktivisten von der Brücke.
Die Klägerin habe sich vor allem darauf berufen, dass es sich bei der Abseilaktion um eine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung gehandelt habe. Das Gericht jedoch hielt den Platzverweis für rechtmäßig: Die Abseilaktion habe nicht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit gestanden. Wegen der „erheblichen Einwirkungen“ auf den Autobahnverkehr hätten die Handlungen der Klägerin eine „beachtliche Gefährlichkeit“ innegehabt, weshalb die Aktion nicht mehr als friedlich anzusehen sei.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat die Berufung zugelassen, die die Beteiligten binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen können.