Bamberg, Würzburg (epd). Das Bayerische Oberste Landesgericht hat ein Grundsatzurteil zur Strafbarkeit von Kirchenasyl gefällt. Geistliche, die Kirchenasyl auch nach einem negativen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gewähren, können unter bestimmten Umständen grundsätzlich straffrei bleiben, entschied der 1. Strafsenat am Freitag. Das Oberlandesgericht folgte damit dem Urteil des Amtsgerichts Kitzingen, das einen Ordensbruder aus Unterfranken in erster Instanz freigesprochen hatte.
Der Benediktiner-Bruder Abraham Sauer von der Abtei Münsterschwarzach hatte einem im palästinensischen Gazastreifen geborenen Mann in der Abtei Kirchenasyl gewährt und war deshalb angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaften hatte nach dem Freispruch im vergangenen Jahr Rechtsmittel eingelegt.