Bonn (epd). Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche haben im vergangenen Jahr Anerkennungsleistungen von rund 9,4 Millionen Euro erhalten. Bis Ende 2021 seien rund 600 Fälle entschieden worden, teilte die Vorsitzende der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen, Margarete Reske, am Freitag bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts mit. Ein solcher Bericht der von der Deutschen Bischofskonferenz 2020 berufenen Kommission wurde erstmals vorgelegt.
Insgesamt seien bis Ende 2021 1.565 Anträge auf Anerkennung erlittenen Leids aus den 27 katholischen Bistümern eingegangen. 949 Anträge waren bis Ende 2021 nicht entschieden. Leider sei die Zahl der nicht entschiedenen Anträge immer noch so hoch, dass die Kommission damit nicht zufrieden sein könne, sagte die ehemalige Kölner Richterin Reske. Um den Rückstau aufzulösen, sei die Kommission personell noch einmal aufgestockt worden.
Laut Tätigkeitsbericht wurden im Jahr 12,9 Millionen Euro an Anerkennungsleistungen zuerkannt. Ausgezahlt wurden 9,4 Millionen. Die Differenz von 3,5 Millionen Euro ergibt sich durch eine Verrechnung mit bereits früher geleisteten Zahlungen. Von den 606 Antragsstellern, die Leistungen erhielten, waren 481 Männer und 125 Frauen. Die Bistümer Essen, Münster, Freiburg, Speyer und Trier zahlten in Summe je über eine Million Euro an Betroffene.
In 47 Fällen entschied die Kommission, Betroffenen Anerkennungsleistungen in Höhe von mehr als 50.000 Euro zuzuerkennen. In sechs Fällen gab es Leistungen über 100.000 Euro. Die Höhe der Summen orientiert sich laut Verfahrensordnung am oberen Ende von Schmerzensgeldzahlungen in vergleichbaren Fällen. Die Verfahrensordnung sieht jedoch nur in Ausnahmefällen höhere Zahlungen als 50.000 Euro vor. Die kirchlichen Institutionen müssen dazu ihre Zustimmung geben, was in jedem der 47 Fälle passiert sei, sagte Reske.