Oberverwaltungsgericht kippt Obergrenze bei Open-Air-Veranstaltungen

Oberverwaltungsgericht kippt Obergrenze bei Open-Air-Veranstaltungen

Lüneburg (epd). Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat Teile der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes gekippt. Eine Obergrenze von 500 Menschen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel unabhängig von der Kapazität, der Lage sowie der Ausgestaltung des Veranstaltungsortes sei auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens unangemessen und stelle einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff dar, teilte das Gericht am Freitag in Lüneburg mit (Az.: 14 MN 144/22).

Das Gericht stellte aber auch klar, dass Treffen unter freiem Himmel mit mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern von den Behörden weiterhin zuvor zugelassen werden müssen. Die Beschlüsse können nicht angefochten werden.

Geklagt hatten die in Fußball-Drittligisten VfL Osnabrück, SV Meppen und Eintracht Braunschweig. Das Land habe nicht die bundeseinheitliche Empfehlung der Länderkonferenz vom 2. Februar übernommen, beschwerten sich die Vereine. Danach sollte bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bis zu 50 Prozent der Höchstkapazität oder maximal 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in den Fußballstadien zugelassen werden.