Berlin (epd). Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin wollen zwei Anwälte die schnelle Aufnahme ehemaliger deutscher Ortskräfte aus Afghanistan erzwingen. Konkret geht es um Visa für Ausbilder der afghanischen Polizei, die im Auftrag der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) tätig waren, wie Pro Asyl am Montag mitteilte. Die Hilfsorganisation unterstützt die Anwälte Matthias Lehnert und Susanne Giesler, die ihre Untätigkeitsklagen gegen die Bundesrepublik am Montag bei Gericht einreichten.
Deutschland müsse die früheren Mitarbeiter des GIZ-Polizeiprojekts als Ortskräfte anerkennen und ihnen eine Aufnahme zusagen, verlangten die Kläger. Die Anwälte unterstützen nach eigenen Angaben mehrere afghanische Kläger aus dieser Personengruppe vor Gericht. Diese seien akut bedroht und lebten versteckt vor den Taliban.
Laut Pro Asyl führten die Kläger Schulungen für afghanische Polizisten durch und arbeiteten dabei nach Vorgaben der GIZ. Nach der Machtergreifung durch die Taliban seien sie in größter Gefahr. Sie würden als Spione des Westens angesehen und von den Taliban bedroht und verfolgt. „Deutschland hat eine Schutzpflicht gegenüber Personen, die im deutschen Auftrag in Afghanistan tätig waren“, sagte Rechtsanwalt Lehnert. Dabei handele es sich nicht um einen humanitären Gnadenakt: „Denn die Verfolgung der ehemaligen Ortskräfte durch die Taliban ist Deutschland zurechenbar.“
Pro Asyl appellierte an die neue Bundesregierung, sofort zu handeln: „Bis es zu einem Urteil kommt, könnten die Männer, um die es geht, bereits tot sein“, warnte Geschäftsführer Günter Burkhardt.