Hamburg (epd). Die Universität Hamburg hat als eine der ersten Hochschulen bundesweit einen Kodex zur Wissenschaftsfreiheit erstellt. In elf Kernthesen definiert die Schrift den Freiraum von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als individuelles und institutionelles Recht. „Das Freiheitsgebot der Wissenschaft ist in Deutschland ein hohes Gut und in den Grundrechten verankert“, sagte Hochschulpräsident Dieter Lenzen am Dienstag in Hamburg. Es geschehe aber immer wieder, dass Wissenschaftler politisch unter Druck gesetzt oder Vorlesungen gestört würden.
Der Kodex sei ein Appell an die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, selbstbewusst aufzutreten und sich der Einflussnahme von außen zu verwehren, sagte Jura-Professor Hans-Heinrich Trute, unter dessen Leitung die Ausarbeitung des Kodex stand. Wissenschaft müsse für einen Erkenntnisgewinn immer auch Bekanntes in Frage stellen. Jeder Versuch, Wissenschaft auf die Beachtung religiöser, politischer und ethischer Positionen zu verpflichten, enge den wissenschaftlichen Diskurs in unzulässiger Weise ein, heißt es in der Schrift.
Der wissenschaftliche Diskurs müsse unbedingt offen gehalten werden, sagte Trute. Natürlich müsse Wissenschaft auch Kritik aushalten, das gehöre zum Diskurs dazu. Es solle sich aber niemand anmaßen, über gute und schlechte Forschung zu urteilen. „Die Forschung zu künstlicher Intelligenz etwa kann zwar zum Bau von Atomwaffen verwendet werden. Genauso aber für andere Zwecke, die der Zivilgesellschaft nützen“, sagte der Rechtswissenschaftler. Die Grenzen der Wissenschaft liegen dem Kodex zufolge dort, wo die Grundrechte anderer Mitglieder der Universität oder Dritter unmittelbar betroffen sind.