Potsdam (epd). Nach dem von einer Pflegekraft Ende April verübten Mord an vier Schwerstbehinderten im Potsdamer Oberlinhaus hat das Arbeitsgericht Potsdam angekündigt, die Klage der 52-Jährigen gegen ihre fristlose Kündigung sowie ihre Schadenersatzforderungen voraussichtlich abzuweisen. Unter Berücksichtigung der bislang vorliegenden Anträge und Fakten gehe die Kammer vorbehaltlich weiterer Beratung davon aus, „dass ein Kündigungsgrund wohl unzweifelhaft gegeben ist“, sagte die vorsitzende Richterin Birgit Fohrmann bei der Verhandlung am Dienstag in Potsdam. (Az.: 7 Ca 642/21)
Das Oberlinhaus hatte der langjährigen Pflegekraft nach den am 28. April verübten Morden am 3. und 19. Mai unter anderem verhaltens- und personenbedingt fristlos gekündigt. Sie wurde im Strafverfahren wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung als eingeschränkt schuldfähig eingestuft und im Dezember unter anderem wegen Mordes zu 15 Jahren Haft und Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt.
Ihr Anwalt Henry Timm hat vor dem Arbeitsgericht beantragt, eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 30. November 2021 gegen eine Abfindung in Höhe von mindestens gut 44.000 Euro zu bestätigen. Sollte dem nicht stattgegeben werden, sollten gut 22.000 Euro Schadenersatz an seine Mandantin gezahlt werden, beantragte Timm. Seine Mandantin halte sich weiter für zur Tatzeit schuldunfähig. Der Arbeitgeber habe zudem seine Fürsorgepflicht ihr gegenüber verletzt, sagte er zur Begründung.
Am 9. März will das Arbeitsgericht auch über die Kündigung der Heimleiterin verhandeln, in deren Einrichtung die Gewalttaten verübt wurden.