Berlin (epd). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht auch gegen das geänderte Klimaschutzgesetz des Bundes vor Gericht. Eine entsprechende Klage sei bereits am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger am Mittwoch in Berlin. Die 164-seitige Klageschrift sei im Namen von neun Kindern und Jugendlichen formuliert worden.
Nach Überzeugung Klingers verstößt auch das geänderte Klimaschutzgesetz gegen das Grundgesetz und reicht nicht aus, um die nationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten. Zwar seien die Ziele im novellierten Gesetz etwas strenger geworden. Allerdings müsse aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse auch mit höherer Wahrscheinlichkeit mit Klimaveränderungen gerechnet werden. Wenn jetzt nicht auch gegen das novellierte Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt würde, blieben die Gesetzesregelungen bis zum Jahre 2045 der gültige verfassungsrechtliche Rahmen. Weiterhin kritisierte Klinger an der Gesetzesnovelle unter anderem eine fehlende föderale Lastenverteilung.
Die 13-jährige Marlene aus München sagte als Klägerin zu ihren Beweggründen: „Uns läuft die Zeit davon.“ Es müsse viel mehr Druck aufgebaut werden, damit viel schneller viel mehr für die Rettung des Klimas passiere. Der 19-jährige Beschwerdeführer Gustav Strunz aus Hamburg berichtete trotz der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde im Frühjahr 2021 von neuerlichen Enttäuschungen in der aktuellen Klimaschutzpolitik.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte: „Wir verlieren wertvolle Zeit, die wir nicht haben im Klimaschutz.“ Mit der Verfassungsbeschwerde solle der Druck auf die drei Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP erhöht werden. Nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe müssen die Ampel-Parteien kurzfristig CO2-einsparende Sofortmaßnahmen ergreifen, wie ein Tempolimit, eine energetische Sanierungsoffensive bei öffentlichen Gebäuden und einen sofortigen Stopp der Umwandlung von kohlenstoffspeichernden Ökosystemen wie Grünland und Feuchtwiesen.
Die damalige Bundesregierung aus Union und SPD hatte Mitte Mai 2021 das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin wurden die Etappenziele zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes erhöht. Die bislang für 2050 angepeilte Klimaneutralität soll nun schon 2045 und damit fünf Jahre eher erreicht werden.
Konkret sieht das Gesetz vor, dass bis 2030 der Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent statt wie bisher geplant um 55 Prozent sinken soll. Für 2040 wird ein neues Zwischenziel von minus 88 Prozent Treibhausgasen festgesetzt. Damit zog die damalige Regierung Konsequenzen aus dem vorangegangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Änderungen am Klimaschutzgesetz verlangt hatte.
Das Gericht hatte Teile des deutschen Klimapakets als verfassungswidrig beurteilt, weil es die Hauptlast zur Begrenzung der Erderwärmung der jüngeren Generation aufbürde. Die Richter bemängelten, dass das bisherige Klimaschutzgesetz konkrete Regeln zur Verringerung der Treibhausgasemissionen nur bis zum Jahr 2030 und nicht auch für Zeiträume danach getroffen hatte.