Berlin (epd). Das Kontingent zum Nachzug von Familienangehörigen zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland ist 2021 nur zur Hälfte ausgeschöpft worden. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus dem Auswärtigen Amt erfuhr, wurden im vergangenen Jahr 5.934 Visa erteilt. 12.000 Visa wären theoretisch möglich. Die meisten der erteilten Einreiseerlaubnisse - rund 2.290 - bekamen 2021 den Angaben zufolge Menschen von der Visastelle für Syrien an der Botschaft Beirut. Im Irak wurden 1.370, in Istanbul rund 810 Visa erteilt. Den untergeordneten, subsidiären Flüchtlingsschutz erhielten in den vergangenen Jahren vorwiegend Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.
Nach der großen Fluchtbewegung wurde 2016 für Flüchtlinge mit diesem Status das Recht, die engsten Familienangehörigen nach Deutschland nachzuholen, ausgesetzt. Die damalige Bundesregierung wollte damit die Zuzugszahlen Asylsuchender reduzieren. Anders als Flüchtlinge, die einen Schutzstatus nach Genfer Flüchtlingskonvention oder Grundgesetz anerkannt erhalten haben, hatten sie damit keinen Rechtsanspruch mehr auf den Nachzug von Ehegatten, Kindern oder - im Fall minderjähriger Kinder - der Eltern.
2018 legte die Bundesregierung dann ein Kontingent auf, um maximal 1.000 Angehörigen dieser Flüchtlinge pro Monat den Nachzug zu ermöglichen, pro Jahr also insgesamt 12.000. Die Plätze wurden von Beginn an nicht komplett ausgeschöpft. Anfangs lag es am schleppenden Start des Verfahrens, in das sowohl Auslandsvertretungen als auch Behörden im Inland involviert sind. Aktuell führt das Auswärtige Amt die Corona-Pandemie als Grund für die niedrigen Zahlen an. Viele Visastellen hätten aufgrund der hohen Infektionszahlen und der pandemiebedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in den Gastländern teilweise nur erheblich eingeschränkt oder im Notbetrieb arbeiten können, hieß es aus dem Ministerium.