Köln (epd). Im Erzbistum Köln wird die Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Untersuchung zu sexualisierter Gewalt kirchenrechtlich geprüft. Es gebe Hinweise, dass zwei Gremien nicht kirchenrechtlich korrekt in den Prozess einbezogen wurden, in dem Juristen und Kommunikationsberater mit der Aufarbeitung beauftragt wurden, erklärte das Erzbistum am Dienstagabend in Köln. Der Vermögensrat und das Konsultorenkollegium (Domkapitel) seien eventuell nicht richtig beteiligt worden. Der Kölner Kardinal und Erzbischof Rainer Maria Woelki und die Bistumsleitung stehen wegen des Umgangs mit der Missbrauchskrise in der Kritik. Woelki befindet sich aktuell in einer selbstgewählten Auszeit.
Weihbischof Rolf Steinhäuser, der das Erzbistum aktuell als Apostolischer Administrator leitet, hat den Angaben zufolge nun zwei unabhängige Kirchenrechtler beauftragt, die Vergabe zu prüfen. Auch der Vatikan sei informiert. Der Delegat Markus Hofmann habe Steinhäuser zudem gebeten, ihn bis zur Klärung des Sachverhalts zu beurlauben. Hoffmann war bereits seit 2018 als Generalvikar im Erzbistum für die Verwaltung zuständig. Der Präfekt der Bischofskongregation im Vatikan, Kardinal Marc Ouellet, habe die Beurlaubung nicht genehmigt und Steinhäuser angewiesen, den Vorgang in Rom umfassend vorzulegen, hieß es.
Am Wochenende hatte das Erzbistum die Ausgaben für die Aufarbeitung von sexueller Gewalt durch Geistliche veröffentlicht. Zwischen 2019 und 2021 wurden demnach rund 2,8 Millionen Euro ausgegeben, gut 1,27 Millionen Euro für die zwei juristischen Hauptgutachten. Zudem wurden 588.000 Euro für weitere rechtliche Beratung ausgegeben und für Krisenberatung knapp 820.000 Euro. Die Summe der Anerkennungsleistungen, die das Erzbistum seit 2010 an Betroffene sexualisierter Gewalt gezahlt hat, beläuft sich den Angaben zufolge auf knapp 1,5 Millionen Euro.
Das Erzbistum hatte eine Veröffentlichung des zuerst bei der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) beauftragten Gutachtens immer wieder verschoben und dann ganz ausgesetzt. Dann wurde der Kölner Strafrechtler Björn Gercke mit einem zweiten Gutachten beauftragt.
Im Juni hatten bereits päpstliche Gutachter den Umgang der Bistumsleitung mit den Missbrauchsfällen geprüft. Im September teilte der Papst seine Entscheidung zum Verbleib Woelkis im Amt mit, gewährte Woelki aber eine Auszeit. Der Kardinal habe große Fehler in der Kommunikation gemacht, aber keine Verbrechen vertuschen wollen, hieß es.