Berlin (epd). Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christian Weyer, stellt die künftige Verbeamtung von Pfarrerinnen und Pfarrern infrage. „Die 'Nebenkosten' des Pfarrdienstes beginnen unsere Kirche, ihre Gemeinden und ihre Arbeitsgebiete zu erdrücken“, schreibt Weyer in einem Beitrag für das Magazin „zeitzeichen“ (Dezember-Ausgabe). Er verwies insbesondere auf Rückstellungen für Pensionen und Beihilfesicherungen.
Für den Verband Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland widersprach dessen Vorsitzender Andreas Kahnt. „Wer sich Sorgen macht um die Finanzierung von Kirche, sollte mit seinen Überlegungen besser nicht bei denen ansetzen, die sich mit Leib und Seele einem hochkomplexen, entgrenzten Beruf verschreiben, der nach wie vor als Gesicht der Kirche gilt“, entgegnet er ebenfalls in „zeitzeichen“.
Kahnt argumentiert, hinter der Idee, Pfarrerinnen und Pfarrer im öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis anzustellen, stehe der Gedanke einer besonderen Bindung. Wesentliches Problem der Kirchen sei derzeit außerdem nicht das Geld, sondern ein dramatisch zunehmender Mangel an Pfarrerinnen und Pfarrern. „Die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses wird da nicht helfen“, argumentiert er.
Die besonderen Belastungen für Pfarrer, die Kahnt in seiner Argumentation herausstellt, greift auch Weyer auf, will den Erwartungen an die Frauen und Männern im Pfarrdienst aber entgegenwirken. Das besondere Dienst- und Treueverhältnis habe zumindest in der Vergangenheit zu Erwartungen von Presbyterien geführt, „die an Leibeigenschaft erinnern“. Nicht wenige seien bei dem Versuch, diese Erwartungshaltung zu erfüllen, im Burnout oder in der Depression gelandet.
Privatrechtliche Anstellungsverhältnisse von Pfarrpersonen böten wesentlich klarere Rahmenbedingungen. „Ein Arbeitsvertrag plus Dienstanweisung ermöglicht eine rechtlich verbindliche Festsetzung der Rahmenbedingung eines Arbeitsverhältnisses, wie zum Beispiel Wochenarbeitszeit und dienstfreie Tage“, schreibt Weyer, der Superintendent im Saarland ist.