Hamburg (epd). Der Staat sollte nach Meinung des SPD-Politikers Lars Castellucci die kirchliche Aufarbeitung sexualisierter Gewalt begutachten. Die staatliche Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauch könne beispielsweise eine Art Beglaubigung für die institutionelle Aufarbeitungsarbeit ausstellen, sagte der Kirchenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ (Donnerstag).
Castellucci sagte, die neue Ampel-Regierung müsse in dieser Legislaturperiode die staatlichen Stellen stärken, die sich mit der Missbrauchsaufarbeitung beschäftigen: den Unabhängigen Beauftragten und die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Beide Institutionen müssten gesetzlich verankert werden. Zudem solle es eine gesetzliche Berichtspflicht im Parlament geben, damit der Bundestag die Aufarbeitung in den Kirchen enger begleiten kann.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde im Januar 2016 vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf Grundlage des entsprechenden Beschlusses des Deutschen Bundestags berufen. Ihre Laufzeit war zunächst bis Ende März 2019 begrenzt. Im Dezember 2018 verlängerte die Bundesregierung die Laufzeit um weitere fünf Jahre bis Ende 2023. Die Kommission untersucht sämtliche Formen von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, wird sein Amt Anfang des nächsten Jahres abgeben. Über seine Nachfolge ist noch nicht entschieden.
Ende 2018 hatte Rörig gemeinsam mit Mitgliedern der Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrates die Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ eingesetzt. Die Arbeitsgruppe beschloss Eckpunkte für eine umfassende Aufklärung und unabhängige Aufarbeitung im kirchlichen Kontext. Mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz erzielte Rörig im vergangenen Jahr eine entsprechende Übereinkunft für eine unabhängige Aufarbeitung. Eine solche Einigung mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) steht noch aus.