Bonn (epd). Der Betroffenenbeirat der katholischen Deutschen Bischofskonferenz hat die Bischöfe für ihr Festhalten am bisherigen Entschädigungssystem bei sexualisierter Gewalt kritisiert. „Statt eine spürbare Nachbesserung auf den Weg zu bringen, bleibt es bei einem problembehafteten und intransparenten System“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme.
Der Beschluss der Bischöfe sei „eine Verhöhnung derjenigen, die sich für die Betroffenen, aber auch für eine sachgerechte Beratung der Bischöfe im Betroffenenbeirat einsetzen“, hieß es.
Der Ständige Rat der Bischofskonferenz, in dem die 27 deutschen Diözesanbischöfe vertreten sind, hatte auf seiner Tagung Anfang der Woche beschlossen, an dem System zur Anerkennung erlittenen Leids festzuhalten. Das Verfahren soll aber optimiert werden. So soll es in Zukunft eine einmalige Widerspruchsmöglichkeit für Betroffene geben, um sich etwa über die Höhe der Anerkennungsleistung zu beschweren. Um den Antragsstau zu beheben, wurde die für die Anerkennungen zuständige Unabhängige Kommission personell erweitert, die dazugehörige Geschäftsstelle erhält mehr Mitarbeiter.
Die Betroffenen befürchten, dass die beschlossene personelle Aufstockung kurzfristig nicht hilft. Es werde wohl ein weiteres Jahr dauern, um die bisher aufgelaufenen Anträge abgearbeitet zu haben. Bis zum 31. Oktober sind nach Angaben der Unabhängigen Kommission insgesamt 1.451 Anträge eingegangen und 413 beschieden.
Der Betroffenenbeirat hatte sich schon im September über die langen Bearbeitungszeiträume und die niedrigen Summen öffentlich beklagt. Das Anerkennungssystem lasse „in erheblichem Maße Transparenz und damit Nachvollziehbarkeit vermissen“. Das Ziel, Verantwortung durch eine angemessene materielle Anerkennung des Leids zu übernehmen, werde durch das derzeit bestehende System konterkariert. Diese Kritik erneuert der Betroffenenbeirat nun.
Die Bischofskonferenz hatte am Dienstag betont, das Verfahren komme den Forderungen nach mehr Unabhängigkeit, mehr Transparenz, Einheitlichkeit und höheren Leistungen nach.
Vor einem Jahr hatten sich die Bischöfe darauf verständigt, bis zu 50.000 Euro an Missbrauchsbetroffene zu zahlen. Das seit Januar laufende Verfahren sieht vor, dass auch Betroffene Anträge stellen können, die bereits in einem früheren Verfahren Geld erhalten haben.