Frankfurt a.M. (epd). Verbände von Trennungseltern haben eine Kampagne gegen die Entfremdung von Kindern von einem Elternteil gestartet. „Zehntausende Kinder verlieren jedes Jahr ein Elternteil. Sie hätten gerne zu ihm Kontakt, dürfen ihn aber nicht haben“, sagte Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins Väteraufbruch für Kinder, am Freitag. Die Kampagne „Genug Tränen“ wolle eine Beendigung der Eltern-Kind-Entfremdung bis 2023 erreichen. Dem Aktionsbündnis mit Sitz in Frankfurt am Main gehören außerdem der „Papa-Mama-auch - Verband für Getrennterziehen“ und die Bundesinitiative Großeltern an. Weitere Verbände und Vereine äußerten Interesse an einer Beteiligung, sagte Witt.
Die Entfremdung eines Kindes von einem getrennt lebenden Elternteil durch das andere sei ein psychischer Missbrauch des Kindes, betonte Witt. Das Kind müsse die Zuneigung und positive Gefühle zu dem abwesenden Elternteil verstecken und leugnen. Im Endstadium breche der Kontakt zu dem entfremdeten Elternteil ganz ab, was Kinder massiv belaste, sagte Witt. Sie schädige das Urvertrauen, was als lebenslanges Trauma weiterwirke und über Generationen weitergegeben werde. Gründe für die Veranlassung einer Entfremdung seien Ängste nach einer Trennung, eine psychische Störung oder der Missbrauch des Kindes als Machtinstrument gegen den Ex-Partner.
In Deutschland wird nach Aussage der Initiatoren im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern viel zu wenig gegen die Entfremdung von Kindern getan. Jugendämter, Sachverständige und Familiengerichte seien oft unzureichend ausgebildet, um in Familienkonflikten das Kindeswohl an erste Stelle zu setzen. Im Fall einer Trennung werde der sonst hochgehaltene Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter beiseitegelegt und das alte Rollenmodell hervorgeholt: „Eine betreut, einer bezahlt, und das Kind wird Halbwaise“, sagte Ulf Hofes, Vorstandsvorsitzender des Verbands „Getrennterziehende Papa Mama auch“. Das Kind werde in der Regel der Mutter zugeteilt, die in Betreuungsarmut gerate, und der Vater allein zum Unterhaltszahler bestimmt.