Potsdam (epd). Im Prozess um die Tötung von vier Schwerstbehinderten im Potsdamer Oberlinhaus hat der Ehemann der Angeklagten umfassend ausgesagt. Im Gegensatz zur behandelnden Psychiaterin sprach er von einem desolaten Zustand seiner Frau vor der Tat.
Diese sei am 28. April in verwirrtem Zustand nach Hause gekommen und habe „nur vor sich hin gefaselt“, sagte Timo R. am Donnerstag vor dem Landgericht Potsdam. Daraufhin habe er den gemeinsamen Sohn gebeten, auf seine Frau achtzugeben und das Oberlinhaus angerufen, um zu erfahren, was vorgefallen war.
Beim zweiten Anruf sei in den Zimmern der von seiner Frau betreuten Menschen nachgesehen und Blut entdeckt worden. Timo R. rief daraufhin selbst die Polizei. Seine Frau Ines R. weiß von der Tat nach den Worten des Ehemanns nur aus Erzählungen anderer, nicht aus eigener Erinnerung.
Bereits in den Wochen unmittelbar vor der Tat sei sie in einem desolaten psychischen und körperlichen Zustand gewesen, sagte der 54-Jährige am vierten Prozesstag aus. Daraufhin sei er mit ihr übereingekommen, dass sie am darauffolgenden Tag erneut ärztliche Hilfe der behandelnden Psychiaterin in Anspruch nehmen solle. Timo R. schilderte seine Frau im weiteren Verlauf seiner Aussage als Mutter, die nie die Geduld mit ihren Kindern verloren habe und vor der Tat „komplett überfordert“ war.
Die Gewalttat im Potsdamer Oberlinhaus Ende April mit vier Getöteten hatte deutschlandweit Entsetzen ausgelöst. Die 52-jährige Ines R. muss sich wegen Mordes und weiterer Straftaten verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus.
Die langjährige Psychiaterin der Angeklagten berichtete vor Gericht, diese habe von Selbstmordfantasien und -handlungen von ihrer Kindheit an berichtet. „Ich habe unsere Arbeit immer als Ringen ums Überleben verstanden“, sagte Heike R. Die Angeklagte hat die Ärztin von ihrer Schweigepflicht befreit.
Sie habe keine Erklärung für die „archaische Wut“ der Tat, sagte die Psychiaterin. Nach dem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik im September/Oktober 2020 sei es ihr besser gegangen. Diesen Eindruck gewann die Psychiaterin auch bei ihrer letzten Begegnung zwei Wochen vor der Tat.
Die Psychiaterin stellte im Rahmen der 2016 begonnenen Behandlung eine Persönlichkeitsstörung fest. Die Patientin nahm demnach in Krisensituationen in Absprache mit ihr Medikamente, um psychotische Zustände abzumildern.
Die Angeklagte habe den Vorschlag abgelehnt, sich wegen Überlastung krankschreiben zu lassen, berichtete die Psychiaterin. Ihr Fehlen am Arbeitsplatz habe sie den Kollegen nicht zumuten wollen.
Die Anwältin der Nebenklage, Beatrice Vossberg, bestätigte Angaben von Kollegen der Angeklagten über Missstände wegen Personalmangels. Vossberg vertritt die Eltern eines der vier Todesopfer. Diese hätten auf Mängel in der Pflege ihres Sohnes aufmerksam gemacht. Darauf hätten Mitarbeiter des Hauses jedoch abwiegelnd reagiert. Überdies sei offen, warum diese die Missstände nicht bei den zuständigen Behörden anzeigten.