Düsseldorf (epd). Ein Fünftel aller Vollzeit-Beschäftigten in Deutschland kann mindestens einmal im Monat die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen nicht einhalten. So gaben bei Arbeitszeitbefragungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) jeweils 20 Prozent der Vollzeit-Beschäftigten in den Jahren 2017 und 2019 an, „dass sie mindestens einmal pro Monat mit verkürzten Ruhezeiten arbeiten“ und die vorgeschriebenen elf Stunden nicht einhalten, wie die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ (Freitag) unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Susanne Fersch berichtet.
Aus dem aktuellen Stressreport der Bundesanstalt geht demnach zufolge auch hervor, dass bestimmte Berufsgruppen besonders stark von verkürzten Ruhezeiten betroffen sind. Demnach sind Beschäftigte in Gesundheitsberufen mit 39 Prozent fast doppelt so häufig betroffen wie der Durchschnitt aller Beschäftigtengruppen. Auch in der Gastronomie, sozialen Dienstleistungen und Sicherheitsberufen müssten jeweils etwa ein Drittel aller Beschäftigten die gesetzlichen Ruhezeiten mindestens einmal pro Monat unterschreiten.
Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen müssen. Eine Verkürzung dieser Ruhezeiten könne sich „negativ auf den Schlaf, krankheitsbedingte Fehlzeiten und das Unfallrisiko auswirken“, heißt es laut Zeitungsbericht in der Antwort des Arbeitsministeriums.