Osnabrück (epd). Ein wachsende Zahl von Flüchtlingen hat Erfolg mit einer Klage gegen die Ablehnung ihres Asylantrags. Im ersten Halbjahr 2021 endeten 35,1 Prozent aller Klagen vor den Verwaltungsgerichten, über die inhaltlich entschieden wurde, zugunsten der Flüchtlinge, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Freitag) berichtet. Das sei ein höherer Anteil als im Vorjahr, als die Quote bei 31 Prozent lag, heißt es in den Bericht unter Berufung auf die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion.
In diesen Fällen sei den Klägern einen Schutzstatus zugesprochen worden, der ihnen zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwehrt worden war. Von 29.025 überprüften Bescheiden hätten die Gerichte in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres 10.176 für rechtswidrig erklärt.
Ein Grund für den Anstieg sind dem Bericht zufolge insbesondere die Entscheidungen zu Flüchtlingen aus Afghanistan. Dort sei die Fehlerquote des Bundesamtes besonders hoch. In entsprechenden Gerichtsurteilen hätten 75 Prozent der klagenden Afghanen recht bekommen, deutlich mehr als im Jahr 2020 mit 60 Prozent. Grund dafür ist nach Ansicht der Linksfraktion, dass die Gerichte die Sicherheitslage in Afghanistan weitaus kritischer eingeschätzt hätten als das Bundesamt. Ebenfalls hoch waren die Fehlerquoten bei Klägern aus Somalia (44,9 Prozent) und dem Iran (38,4 Prozent).
Die Linksfraktion beklagte einen „unzulässigen politischen Druck“ auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke sagte, der Verweis des Bundesamtes auf angeblich sichere Gebiete in Afghanistan habe politischen Vorgaben entsprochen, aber nicht den realen Gegebenheiten vor Ort. Das Bundesamt solle deshalb alle beklagten Afghanistan-Bescheide von sich aus noch einmal überprüfen und den gebotenen Schutz gewähren, auch um die Gerichte zu entlasten.