Berlin (epd). Der Berliner Senat hat für irakische und syrische Flüchtlinge die Frist für die Antragstellung eines Visums um ein weiteres Jahr verlängert. Mit der Verlängerung der sogenannten Aufnahmeanordnung könnten Schutzsuchende aus den beiden Staaten, die eine Aufnahme durch ihre in Berlin lebenden Verwandten anstreben, bis zum 31. Dezember 2022 ein entsprechendes Visum beantragen, erklärte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Montag in Berlin.
Bereits 2013 und 2017 hatte die Senatsinnenverwaltung angeordnet, dass syrische und irakische Staatsangehörige sowie auch Staatenlose unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis mit Verlängerungsmöglichkeit erhalten können. Dies gilt für Personen, die wegen des Bürgerkriegs fliehen mussten, sich in einem Anrainerstaat Syriens oder noch in Syrien aufhalten und eine Einreise zu ihren in Berlin lebenden Verwandten beantragen.
„Die Situation für die Bevölkerung hat sich leider aufgrund des fortdauernden Bürgerkriegs in Syrien nicht verbessert“, begründete Geisel die verlängerte Ausnahmeregelung. Die Menschen befänden sich in Syrien wie auch im Irak nach wie vor in einer humanitären Notlage. Es gehe auch darum, legale Einwanderungsmöglichkeiten für Schutzsuchende offenzuhalten und der Schleuserkriminalität den Boden zu entziehen.