Dortmund, München (epd). Der ab dem Schuljahr 2029/30 geltende Rechtsanspruch von Grundschulkindern auf eine Ganztagsbetreuung stellt vor allem die westdeutschen Flächenländer vor große Herausforderungen. In den westdeutschen Flächenländern, vor allem in Nordrhein-Westfalen und Bayern, seien demnach noch deutliche Anstrengungen notwendig, um ausreichend qualifiziertes Personal zu finden, damit der vollständige Rechtsanspruch erfüllt werden könne, sagte der wissenschaftliche Leiter des Forschungsverbunds der Technischen Universität Dortmund und dem in München ansässigen Deutschen Jugendinstitut, Thomas Rauschenbach, am Dienstag.
Laut einer von dem Forschungsverbund vorgelegten Studie haben Nordrhein-Westfalen und Bayern einen zusätzlichen Bedarf von rund 7.000 beziehungsweise 7.500 Vollzeitstellen, um den Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Bereits ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen alle Erstklässler einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag haben. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll dann jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier Anspruch auf acht Stunden Betreuung haben.
Mit der Studie liegen den Angaben zufolge erstmals Berechnungen für die einzelnen Bundesländer zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen vor. Insgesamt sei der zusätzliche Ausbaubedarf geringer als bislang angenommen, hieß es. Bundesweit müssten bis zum Schuljahr 2029/30 rund 600.000 zusätzliche Ganztagsplätze für die Kinder im Grundschulalter geschaffen werden. Zuletzt besuchten bereits über 1,6 Millionen Grundschulkinder ein Ganztagsangebot. Das bedeutet, dass drei von vier der benötigten Plätze aktuell bereits vorhanden seien.
Die Situation in den Bundesländern sei jedoch sehr unterschiedlich. Während in den ostdeutschen Flächenländern und Hamburg nur noch ein kleiner Teil der Plätze fehle, müssten in den westdeutschen Flächenländern im Durchschnitt noch zwischen 30 und 40 Prozent der Plätze geschaffen werden. Bundesweit würden dafür rund 35.000 Vollzeitstellen zusätzlich benötigt. Da in diesem Bereich jedoch von einem hohen Teilzeitanteil auszugehen sei, müssten dafür bis zum Schuljahr 2029/30 rund 57.000 Menschen gewonnen werden.
In den ostdeutschen Flächenländern bestehe dagegen nur noch ein geringer Personalbedarf. Hier ist das Angebot nach Angaben der Studie bereits gut ausgebaut und die Kinderzahlen gehen zudem in wenigen Jahren voraussichtlich teilweise zurück. Der zusätzliche Personalbedarf liegt mit Ausnahme von Thüringen - wo bis zum Schuljahr 2029/30 kein zusätzlicher Bedarf erwartet wird - pro Bundesland bei durchschnittlich zwischen 400 und 500 zusätzlichen Vollzeitstellen.
Der geringere Bedarf an noch zu schaffenden Plätzen führe auch dazu, dass die anfallenden Kosten geringer sein werden als bislang angenommen. Bundesweit werden die Kosten zur Schaffung neuer Plätze auf rund 4,6 Milliarden Euro geschätzt. In einer Maximalvariante kommen die Wissenschaftler für das Schuljahr 2029/30 auf zusätzliche Betriebskosten in Höhe rund 2,6 Milliarden Euro. Die höchsten Kosten entstünden in Nordrhein-Westfalen und Bayern mit etwa 575 Millionen Euro beziehungsweise 531 Millionen Euro, während in Thüringen keine zusätzlichen Betriebskosten anfallen würden.