Aktivisten der BDS-Bewegung klagen gegen Bundestagsbeschluss

Aktivisten der BDS-Bewegung klagen gegen Bundestagsbeschluss

Berlin (epd). Vertreter der Israel-Boykott-Bewegung BDS wollen einen Beschluss des Bundestages von 2019 gerichtlich kippen, in dem die Bewegung als antisemitisch eingestuft wird. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin argumentierten die drei Kläger am Donnerstag, der Beschluss entfalte eine „Prangerwirkung“ und sei ein „Freifahrtschein“, Kritiker der israelischen Regierungs- und Siedlungspolitik mundtot zu machen. Damit würden sie in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, ihrer Meinungsfreiheit sowie in Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt.

Als exponierte BDS-Vertreter würden sie seither als antisemitisch wahrgenommen, sagte Klägeranwalt Ahmed Abed. Das sei vor dem Hintergrund der Biografie einer Klägerin, einer in Jerusalem geborenen deutschen Jüdin, besonders absurd und verletzend. Auch wenn der Beschluss rechtlich nicht verbindlich sei, werde er von öffentlichen Institutionen so angewendet. So werde seitdem die Anmietung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen verwehrt und sie würden von Veranstaltungen ausgeladen.

Nach Auffassung der Bundestagsverwaltung geht es bei dem Verfahren um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit und nicht um eine verwaltungsgerichtliche Sache. Das Verwaltungsgericht wollte möglicherweise noch am Donnerstag entscheiden. Die BDS-Bewegung ruft zum Boykott gegen Israel, israelische Waren und Dienstleistungen sowie israelische Sport-, Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen auf. In dem Bundestagsbeschluss werden deren Argumentationsmuster und Methoden als antisemitisch verurteilt.