Hildesheim (epd). Das Landgericht Hildesheim hat einen früheren Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes wegen Untreue in drei Fällen schuldig gesprochen. In das Urteil wurde eine Strafe aus einer früheren Verurteilung aus dem Jahr 2019 in Zusammenhang mit einem Millionenbetrug mit Flüchtlingsheimen einbezogen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (Az.: 22 KLs 4252 Js 110911/19, Schlagwort ASB III). Wegen der weiteren Fälle wurde die damals ausgesprochene Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren um weitere sechs Monate verlängert.
Dem Angeklagten wurde im aktuellen Verfahren vorgeworfen, in zehn Fällen jeweils eine Untreue im besonders schweren Fall sowie darüber hinaus eine Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung begangen zu haben. Das Gericht stellte den Angaben zufolge acht Fälle ein. Der Angeklagte wurde allerdings im Zusammenhang mit ungerechtfertigten Gehaltszahlungen, die er als Geschäftsführer selbst veranlasst hatte, wegen Untreue in den verbleibenden zwei Fällen schuldig gesprochen. Insgesamt habe er einen Geldbetrag von rund 110.000 Euro erlangt oder sich entsprechende Kosten erspart.
Mit dem Urteil aus 2019 habe die Kammer auch die darin enthaltene Einziehung der aus den schon abgeurteilten Taten erlangten Gelder in Höhe von rund 6, 85 Millionen Euro angeordnet, hieß es. Die Staatsanwaltschaft Hannover sei bereits mit der Vollstreckung beschäftigt und habe Teilbeträge etwa durch den Verkauf einer Eigentumswohnung eingezogen. Ein Großteil der Summe soll sich aber im Libanon befinden.