Brüssel, Luxemburg (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Asylbewerbern, deren erster Antrag abgelehnt wurde, den Weg zu einem erneuten Verfahren geebnet. Die Richter urteilten am Donnerstag in Luxemburg im Sinne eines Irakers in Österreich. Er hatte sein erstes Asylgesuch mit der Angst um sein Leben begründet, weil er sich als sunnitischer Muslim geweigert habe, im Irak für schiitische Milizen zu kämpfen. Im zweiten Antrag machte er geltend, dass er homosexuell sei und dies in seinem Land und seiner Religion verboten sei. (AZ: C-18/20)
Laut EuGH gab der Mann an, beim ersten Antrag noch nicht gewusst zu haben, dass er in Österreich wegen Homosexualität nichts zu befürchten habe. Im Verfahren vor dem EuGH ging es darum, ob die Behörden den Folgeantrag allein deshalb zurückweisen durften, weil dessen Grund - also die Homosexualität - schon während des ersten Verfahrens existierte. Nein, urteilten die Luxemburger Richter. Darüber hinaus befanden sie, dass eine Wiederaufnahme des ersten Verfahrens für eine Prüfung in der Sache auch nicht davon abhängen dürfe, dass der Folgeantrag innerhalb einer bestimmten Frist gestellt wurde.