Berlin (epd). In fünf Jahren soll jedes neu eingeschulte Kind einen Ganztagsplatz in der Grundschule bekommen. Der Bundestag hat am Dienstag in Berlin einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen beschlossen. Das Parlament stimmte damit einem Kompromiss zu, den der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in der Nacht zum Dienstag erzielt hatte. Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem guten Tag für Familien in Deutschland. Auch die Opposition und Sozialverbände begrüßten den Beschluss, dem der Bundesrat noch formal zustimmen muss.
Vom Schuljahr 2026/27 an soll danach jedes neu eingeschulte Kind in den ersten vier Schuljahren einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen. Der Bund beteiligt sich nun mit bis zu 70 Prozent an den Investitionskosten für zusätzliche Betreuungsplätze und nicht wie zunächst vorgesehen lediglich bis zu 50 Prozent der Ausgaben. Zudem werden Finanzhilfen des Bundes auch für den Umbau von Einrichtungen zum Erhalt bestehender Plätze gewährt. Nach Angaben von Lambrecht betragen die Investitionen des Bundes bis zu 3,5 Milliarden Euro.
Lambrecht erklärte in der Nacht zum Dienstag, der Ganztagsanspruch im Grundschulalter sei „eine ganz wichtige Weichenstellung für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Auch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sprach von einem guten Abend für Familien und Kinder. Schon im Grundschulalter würden wichtige Weichen dafür gestellt, wie sich ein Kind entwickele.
Zustimmung erhielt der Kompromiss auch von der Opposition. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, sprach bei der Abstimmung im Parlament von einem wichtigen Schritt für alle Familien, der zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit führen werde. Dem Kompromiss stimmten anschließend alle Fraktionen außer der AfD zu, die sich der Stimme enthielt.
Die Diakonie Deutschland begrüßte, dass es vor dem Ende der Legislaturperiode noch gelungen sei, den Ganztags-Beschluss auf den Weg zu bringen. Vorständin Maria Loheide schränkte aber ein, es sei bedauerlich, dass der Anspruch erst für den Einschulungsjahrgang 2026 zum Tragen komme. Die Corona-Pandemie habe einmal mehr gezeigt, wie wichtig Ganztagsangebote für viele Kinder und ihre Eltern seien.