Berlin (epd). Der Bundestag hat am Dienstag in Berlin einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen beschlossen. Er stimmte damit einem Kompromiss zu, den der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am späten Montagabend erzielt hatte. Demnach soll vom Schuljahr 2026/27 an jedes Kind, das eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen. Dem Kompromiss muss auch der Bundesrat noch formal zustimmen.
Der Bund beteiligt sich nun mit bis zu 70 Prozent an den Investitionskosten für zusätzliche Betreuungsplätze und nicht wie zunächst vorgesehen lediglich bis zu 50 Prozent der Ausgaben. Zudem werden Finanzhilfen des Bundes auch für den Umbau von Einrichtungen zum Erhalt bestehender Plätze gewährt. Nach Angaben von Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) betragen die Investitionen des Bundes bis zu 3,5 Milliarden Euro.