Berlin (epd). Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geeinigt. Demnach soll vom Schuljahr 2026/27 an jedes Kind, das eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen, wie der Bundestag am späten Montagabend mitteilte. Dem Kompromiss müssen Bundestag und Bundesrat noch formal zustimmen. Der Bundesrat soll bereits am Dienstag entscheiden, der Bundesrat noch im September.
Der Bund beteiligt sich nun mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht wie ursprünglich vorgesehen lediglich bis zu 50 Prozent, wie es hieß. Zudem werden Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt. Nach Angaben von Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) betragen die Investitionen des Bundes bis zu 3,5 Milliarden Euro.
Lambrecht sprach von einem guten Tag für die Familien in Deutschland. Der Ganztagsanspruch im Grundschulalter sei „eine ganz wichtige Weichenstellung - für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärte sie am Montagabend. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangeboten sorgten dafür, „dass alle Kinder gute Chancen haben, unabhängig von ihrer Herkunft und dem Geldbeutel ihrer Eltern“.
Auch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sprach von einem sehr guten Abend für die Familien und Kinder in Deutschland. „Die Ganztagsbetreuung ist ein riesiger Schritt für die Eltern, um Familie und Beruf in Zukunft besser vereinbaren zu können“, sagte sie am Montagabend. „Vor allem aber entstehen neue Möglichkeiten, die Bildungschancen unserer Kinder zu verbessern.“ Denn schon im Grundschulalter würden wichtige Weichen dafür gestellt, wie sich ein Kind entwickele.