Berlin, Düsseldorf (epd). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers über den Impfstatus seiner Beschäftigten nur in Ausnahmenfällen für vertretbar. „Gesundheitsdaten von Beschäftigten sind besonders sensibel, dazu gehört auch die Frage einer Impfung gegen das Corona-Virus“, sagte Lambrecht den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Ein Auskunftsrecht von Arbeitgebern sei daher nur in bestimmten Fällen vorstellbar, „in denen es um besondere Gefährdungssituationen geht“.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) plädiert dagegen dafür, dass Arbeitgeber den Impfstatus der Mitarbeiter abfragen dürfen. „Das Wissen um den Impfstatus kann eine wichtige Information für die Arbeitgeber sein, um dem Infektionsschutz am Arbeitsplatz gezielt Rechnung tragen zu können“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch). „Der Arbeitgeber sollte wissen, ob er ein Risiko eingeht, wenn zum Beispiel in Großraumbüros gearbeitet wird oder Besprechungen auch in Präsenz stattfinden.“
In Kliniken gebe es ein solches Auskunftsrecht der Arbeitgeber bereits sei 2016, betonte Gaß. Ohnehin sei der Anteil geimpfter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern hoch: „Die Impfquoten in den Krankenhäusern liegen ganz überwiegend auf einem Niveau zwischen 80 und 90 Prozent.“ Echte Impfverweigerer seien dort eher selten anzutreffen.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte eine Debatte über die Frage angestoßen, ob das Infektionsschutzgesetz geändert werden solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürften.