Bundestagswahl: Kein 3G im Wahllokal, aber Maskenpflicht

Bundestagswahl: Kein 3G im Wahllokal, aber Maskenpflicht

Berlin (epd). Bei der Bundestagswahl und den Wahlen der Länderparlamente in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am 26. September wird es keinen Ausschluss Wahlberechtigter geben, die nicht gegen Corona geimpft sind. Die Ausübung des Wahlrechts sei für jedermann möglich, sagte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Dienstag in Berlin. Um die Sicherheit für Wählerinnen und Wähler sowie Wahlhelfer sicherzustellen, solle ein einheitliches Hygienekonzept gelten. Nach den aktuellen Corona-Verordnungen werde in allen Ländern eine Maskenpflicht im Wahllokal gelten, betonte Thiel.

Um die Menschen bestmöglich zu schützen, sei das Tragen einer FFP2-Maske am besten, sagte Thiel. Über genaue Bestimmungen entscheidet nach seinen Worten jeder Wahlvorstand vor Ort, auch über die Frage, wie etwa mit Wahlberechtigten umgegangen wird, die sich vehement weigern, eine Maske zu tragen.

Wahllokale wurden Thiel zufolge in diesem Jahr wegen der Pandemie zum Teil in größere Räume verlegt. Er verwies auch auf die Möglichkeit der Briefwahl. Im von der Flut besonders betroffenen Ahrtal sollen zusätzlich Wahlbusse sicherstellen, dass es die Möglichkeit zur Urnenwahl gibt.