Düsseldorf (epd). Aus Protest gegen die schwarz-gelben Pläne für ein NRW-Versammlungsgesetz sind am Samstag in Düsseldorf erneut mehrere tausend Menschen auf die Straße gegangen. Anders als bei einer Großkundgebung Ende Juni blieben Zusammenstöße zwischen Demonstranten und der Polizei diesmal aus. Die Veranstalter sprachen von mehr als 5.000 Teilnehmern, die Polizei von etwa 2.000. Zu dem Protest hatte ein Bündnis von rund 160 linken Netzwerken, Friedenskooperativen, Gewerkschaften, Parteien und antifaschistischen Gruppen aufgerufen.
Nach Angaben der Polizei, die mit einem großen Aufgebot einschließlich einer Reiterstaffel im Einsatz war, verlief die Demonstration „friedlich und mit lediglich kleineren Störungen“. Ein Sprecher des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen - Grundrechte erhalten“ zeigte sich zufrieden, „dass es nicht abermals zu Polizeigewalt kam“ wie bei der Demo vor zwei Monaten. Damals hatte die Polizei Reizgas und Schlagstöcke eingesetzt. Zudem wurden mehr als 300 Demonstranten in der Innenstadt stundenlang eingekesselt, darunter 38 Minderjährige. Innenminister Herbert Reul (CDU) begründete den Einsatz damit, dass es anhaltende Verstöße gegen das Vermummungsverbot sowie gezielte Angriffe auf Beamte gegeben habe.
Die umstrittenen Gesetzespläne von CDU und FDP sehen vor, bei Gegendemonstrationen Störungen und Behinderungen zu verbieten. Videoüberwachung soll erweitert und erleichtert werden und Behörden sollen die Personalien von Ordnern verlangen können. Kritiker befürchten eine Aushöhlung der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit. Das Demo-Bündnis kritisiert auch, dass nach den Plänen Übersichtsaufnahmen, etwa durch Drohnen oder Hubschrauber, aber auch verdeckt aus der Menge heraus möglich sein sollen. Einheitliche Kleidung, wie sie unter anderem in der Klimagerechtigkeitsbewegung oder von Gewerkschaftsmitgliedern getragen werde, könnte mit einem sogenannten Militanzverbot kriminalisiert werden.
Erst kurz vor der Demonstration hatte das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass keine Auflagen zur Größe und Höhe von Bannern gemacht werden dürfen. Das Einschreiten der Polizei bei dem Protestmarsch vor zwei Monaten war auch damit begründet worden, dass die Teilnehmer große, seitlich miteinander verbundene Transparente hochgehalten und Regenschirme aufgespannt hätten, dies wurde als Verstoß gegen das Vermummungsverbot gewertet. Die Opposition im Düsseldorfer Landtag hatte das Einschreiten als unverhältnismäßig kritisiert.