Frankfurt a.M. (epd). Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Mindestlohn für osteuropäische Haushaltshilfen sieht der Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege (ABVP) eine Problemlösung im Ausbau ambulanter Betreuungsangebote. „Es gibt viele alternative Versorgungsformen für Pflegebedürftige. Die sollten von der Politik unterstützt und nicht durch Bürokratie unnötig verteuert werden“, sagte Verbandschefin Carmen Kurz-Ketterer im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Schätzungen aus dem Jahr 2017 zufolge seien 150.000 bis 300.000 Menschen illegal in deutschen Haushalten tätig: „Es dürften nicht unbedingt weniger geworden sein. Die Dunkelziffer ist noch immer hoch.“
Kurz-Ketterer, die einen ambulanten Pflegedienst in Baden-Württemberg betreibt, zeigte sich verwundert, „dass es so lange gedauert hat, bis das höchste Arbeitsgericht eingeschritten ist“. Ihre Erklärung: „Schwarzarbeit wird vom Staat toleriert, zumindest aber weniger stark verfolgt. Unser Gesundheitswesen profitiert davon.“
Nach ihren Worten gibt es in dieser Grauzone reine Schwarzarbeit schon ab rund 800 Euro monatlich. Viele Frauen müssten an den Vermittler regelmäßig eine „Gebühr“ abgeben. „Die Agenturen verdienen oft sehr gut damit, diejenigen, die vor Ort die Versorgung übernehmen, werden mit einem Hungerlohn abgespeist.“
Lösungen seien nicht immer leicht zu finden, sagte die Expertin. Pflege koste nun mal viel Geld, denn es sei eine „professionelle Dienstleistung, die eine entsprechende Vergütung verlangt“. Auch das früher diskutierte Pflegebudget würde in der Schwarzarbeit oder in fragwürdigen Hilfeleistungen landen.
Sie warb für den Ausbau ambulanter Betreuungsformen. Da böten sich viele Möglichkeiten: „Nicht jeder muss 24 Stunden betreut werden. Auch im stationären Bereich passiert das nicht.“ Doch dazu müssten die Personalkosten der Dienste zu 100 Prozent refinanziert werden, wie in den Kliniken.
Um die ambulante Pflege zu stärken, müsse jedoch die Pflegeversicherung umgestaltet werden. „Die klassische Pflege sollte wie im stationären Bereich von der Pflegekasse übernommen werden. Körperpflege und Essen reichen gehören in die Pflegeversicherung. Haushaltsführung und vor allem Reinigung der Wohnung hat nichts mit Grundpflege zu tun“, so Kurz-Ketterer: „Leider reden hier aber viele Menschen mit, ohne dass Kunden, Heimbewohner oder Patienten am Ende davon etwas haben.“